Information der Öffentlichkeit

gemäß § 8a Störfallverordnung (12.BImSchV)
für den Betriebsbereich der Chemischen Fabrik Kreussler & Co. GmbH

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

in Abstimmung mit unserer Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) unterliegt das 1912 gegründete mittelständische Familienunternehmen Kreussler seit dem 01. Juli. 2022 dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (12. BImSch-Verordnung – Störfall-Verordnung) und wir möchten Sie mit diesem Flyer über die aktuelle Situation informieren. Wir sind uns der Verantwortung unseres Unternehmens bewusst, sowohl den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt als auch einen nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen sicherzustellen. Daher ist eines unserer wichtigsten Ziele die kontinuierliche Gewährleistung und Verbesserung der Anlagen und Arbeitssicherheit sowie der Umweltschutzmaßnahmen unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf hohe Sicherheitsstandards bei der Ausführung unserer Betriebstechnik, unser sehr gut qualifiziertes Personal und auf die Zusammenarbeit mit unabhängigen Auditoren und Behörden.

Unser Ziel ist dabei stets die Vermeidung einer Gefährdung für Mensch und Umwelt sowie die örtliche Begrenzung eines eventuellen Schadensereignisses auf das Betriebsgelände. Allen Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz lassen sich Unfälle oder Störungen nie völlig ausschließen. Um das Schadensausmaß und die Auswirkungen eines nicht bestimmungsgemäßen Betriebes effektiv zu begrenzen, sind im Vorfeld alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe in den Gefahrenabwehrplänen niedergeschrieben worden. Weiterhin erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der Feuerwehr.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen des Genehmigungsbescheides die Gefahr eines sogenannten „Störfalls“ im Sinne der genannten Verordnung bei der Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH als sehr gering eingestuft.

Damit Sie dennoch bei Eintritt einer derartigen unvorhergesehenen Störung im Betriebsgeschehen wissen, was zu tun ist, enthält dieser Flyer Sicherheitshinweise zum richtigen Verhalten in einem solchen Fall. Diese Information wurde dem Regierungspräsidium Darmstadt nach § 7 I der 12. BImSchV vorgelegt.

Geschäftsführung Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH

Unser Betrieb

Die Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH produziert am Standort Rheingaustraße in Wiesbaden Wasch- und Reinigungsmittel für die Textilreinigung und -wäscherei und pharmazeutische Produkte für die Bereiche Mundgesundheit, Dental- und Gefäßmedizin. Der Betrieb ist bereits seit 1927 an diesem Standort ansässig.

Die Herstellung der Produkte erfolgt nach festgelegten Rezepturen durch die Vermischung der Rohstoffe in Rührwerksbehältern, ohne dass eine chemische, biochemische oder biologische Umwandlung im industriellen Maßstab erfolgt. Die Produktpalette umfasst angemischte Flüssigprodukte (Wasch- und Reinigungsmittel für Textilreinigungen und -wäschereien), Arzneimittel in flüssiger oder halbfester Darreichungsform sowie pulverförmige Wasch- und Reinigungsprodukte.

Zum Betriebsbereich gehören die vorhandenen Produktions- und Versorgungseinrichtungen und die im Jahre 2018 auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt neu errichtete Lager- und Versandhalle. Die vollständige Inbetriebnahme dieser Halle hat dazu geführt, dass ab dem 01. Juli, 2022 relevante Mengenschwellen für bestimmte Stoffe erreicht werden, so dass erstmalig die 12. BImSch-Verordnung (sogenannte „Störfall-Verordnung“) für den Betriebsbereich der Chemischen Fabrik Kreussler & Co. GmbH Anwendung findet.

Stoffe und Gefährdungsmerkmale

Wie in vielen chemischen Industrieunternehmen werden im Betrieb Stoffe mit verschiedenen Gefährdungsmerkmalen gehandhabt, darunter befinden sich entzündbare Flüssigkeiten und Gase, organische Peroxide, oxidierende Flüssigkeiten oder Feststoffe und gewässergefährdende Stoffe. Weiterhin erfolgt ein Umgang mit gefährlichen Stoffen, die namentlich im Anhang 1 der 12. BImSchV genannt sind, wie zum Beispiel Erdölerzeugnisse (Gasöle/Dieselkraftstoff), Acetylen oder Ethylenoxid. Der Betriebsbereich ist aufgrund der Mengenschwellen für die gehandhabten Stoffe der unteren Klasse der genannten Verordnung zugehörig.

Die folgende Übersicht stellt die Gefahrenpiktogramme dar, mit denen bestimmte im Betriebsbereich vorhandene Stoffe nach dieser Verordnung zu kennzeichnen sind. Die Kennzeichnung kann auch mehrere Gefahrenpiktogramme gleichzeitig enthalten:

Gefahrenpiktogramm Gefahrenhinweise
Gefahrensymbol für entzündbare Stoffe

Entzündbare Stoffe

Gase, Aerosole, Feststoffe, Flüssigkeiten, z. B. organische Lösungsmittel wie Methanol

Dämpfe bilden explosionsfähige Gemische! Nicht rauchen! Zündquellen fernhalten!

Gefahrensymbol für oxidierende Stoffe

Oxidierende Stoffe

z. B. Wasserstoffperoxid, Sauerstoff

Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen!

Gefahrensymbol für gewässergefährdende Stoffe

Gewässergefährdende Stoffe

z.B. Wirkstoffe für Desinfektionsmittel Stoffe können in Gewässern kurz- oder langfristige Schäden verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen.

Gefahrensymbol für ätzende/korrosive Stoffe

Ätzend wirkende Stoffe

z. B. Rohrreiniger, Waschmittel Stoffe haben eine Ätzwirkung auf Haut und/oder Augen

Gefahrensymbol für gesundheitsgefährdende Stoffe

Gesundheitsschädlich oral/dermal/inhalativ

z. B. Ameisensäure Stoffe sind ab einer gewissen Menge der Aufnahme (letale Dosis) gesundheitsschädlich

 

Unsere Sicherheitsmaßnahmen

Sämtliche Einrichtungen zur Lagerung, Produktion, Verarbeitung und zum Transport entsprechen dem Stand der Technik und den geltenden Vorschriften. Eine Überprüfung des bestimmungsgemäßen Betriebes erfolgt durch regelmäßige Begehungen der Überwachungsbehörden zusammen mit Vertretern der Sachversicherer, der zuständigen Feuerwehr oder durch externe Auditoren.

Zur Vermeidung von Störungen des Betriebsablaufs wurden zahlreiche Vorkehrungen getroffen, die in Gefahrenabwehrplänen festgehalten und mit den zuständigen Behörden abgestimmt sind. Diese werden regelmäßig aktualisiert und sollen gewährleisten, dass in einem solchen Falle Schäden minimiert werden und keine Auswirkungen außerhalb des Betriebsbereiches zu befürchten sind. Das Betriebspersonal ist qualifiziert und gut ausgebildet, jeweils die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Überwachungsbehörde. Der Betriebsbereich unterliegt dem Überwachungsprogramm nach § 17 der 12. BImschV für Hessen. Der Überwachungsbericht der jeweils letzten Vor-Ort-Besichtigung kann zukünftig im Internet unter https://www.kreussler.com/de/news/ueberwachungsberichte.html eingesehen werden. Da das Unternehmen bisher kein Betriebsbereich im Sinne der genannten Verordnung war, liegen derzeit noch keine Überwachungsberichte vor. Weiter wird auf den Überwachungsplan für Hessen nach § 17 I der 12. BImschV, https://umwelt.hessen.de/umwelt/anlagengenehmigung-ueberwachung-sicherheit (s. hier unter Punkt „Überwachung von Anlagen“) verwiesen.

Ihr persönlicher Schutz - Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem sogenannten „Störfall“

Sobald bei einer möglichen Störung des Betriebsablaufs eine potentielle Gefährdung für die Bevölkerung besteht, werden Sie über Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei informiert. Die Maßnahmen zum richtigen Verhalten in einem solchen Fall sind nachfolgend aufgeführt:

  • Beschaffung von Information z. B. durch Medien (Radio, TV, Internet), Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr/Polizei
  • Anweisungen der Einsatzkräfte Folge leisten
  • Dem Unfallort fernbleiben, Straßen und Wege zum Unfallort für Einsatzkräfte freihalten
  • Nicht im Freien bleiben, geschlossene Gebäude aufsuchen, Kinder ins Haus rufen
  • Türen und Fenster verschließen
  • Ggf. Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten
  • Kindern, älteren oder behinderten Personen helfen, in Sicherheit zu gelangen
  • Unmittelbare Nachbarn verständigen
  • Notrufverbindungen zu Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten nur bei eigener, unmittelbarer Gefährdung aufgrund besonderer Situationen wie Feuer oder Unfall nutzen, um diese nicht unnötigerweise zu blockieren

Wenn die Gefahrenlage vorüber ist, erfolgt eine Entwarnung über Radio oder die Lautsprecherwagen der Polizei oder Feuerwehr.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH
Rheingaustr. 87-93
65203 Wiesbaden

Zentrale Tel.: (0611) 92 71-0
Email: info@kreussler.com

Homepage: www.kreussler.com